Hallo Bille,
das aktuelle Netzentgelt ist ja wie schon viele andere Bestandteile des Strompreises in den Tarifen enthalten. Und der ganze Rums an Einzelzuschlägen ist ja recht komplex, weil jeder einzelne Zuschlag seine eigene Berechnungsbasis hat. Die stehen bei mir alle brav auf der Stromrechnung als Erläuterung mit drauf.
Und da Du keinen Vertrag mit dem Netzbetreiber, Finanzamt oder sonst wem hast, sondern mit Deinem Stromversorger schließt, wird dieser das in einen Tarif verpacken.
Die Netzentgelte werden ja vom Versorger bezahlt. Die Bundesnetzagentur deckelt diese nur, da Netzbetreiber ein natürliches Monopol darstellen. Und ähnlich gibt es bereits auch Deckelungen anderer Zuschläge. Insofern schon immer da gewesen, nun gibt es eben ein neue Regelung, welches einen der Zuschläge betrifft. Und weil die Versorger die Netzentgelte ausweisen müssen, findest Du diese Informationen eben auf den Web-Seiten der Stromlieferanten, auch wenn sie Dich nur indirekt betreffen.
Dabei ist §14a EnWG nicht die Grundlage der von Dir genannten Regelung, das Gesetz ermächtigt die Bundesnetzagentur lediglich, solche Regeln zu erlassen. Das hat sie nun getan. Aber selbst in der Beschreibung der Bundesnetzagentur steht mehr „sollen“, „können“ drin als „muss“. Von den 24 Monaten Übergangsfrist mal ganz abgesehen.
Final kannst Du nur abwarten, wie die Stromanbieter das nun umsetzen und welche Tarife möglicherweise neu dazu kommen. Ich denke aber, an der grundsätzlichen Methodik wird sich nicht viel ändern.
Ich habe mal meine beiden letzten Rechnungen durchgesehen (Haushalt / WP). Vom Grundsatz ist die Grundgebühr für WP 20 Euro billiger und der Arbeitspreis 10 ct niedriger. In den Erläuterungen der Fremdentgelte sehe ich deutliche Unterschiede eben bei den Netzentgelten wie auch der Konzessionsabgabe. Rechne ich diese Differenzen auf den WP Preis anteilig wieder drauf, lande ich beim Arbeitspreis des Haushaltsstroms. Folglich hat mein Stromversorger die günstigeren Entgelte einfach weitergegeben und in den WP Tarif eingepreist.
Rundsteuerempfänger: Na die Dinger gabs auch schon vor 50 Jahren. Uralte Technik, gut heute halt elektronisch, aber final ein simples ein- oder mehrstufiges Relais. Und das sagt der WP halt, was sie tun soll, oder auch eben nicht. Prüfen kann das der Stromlieferant ohnehin nicht.
Ein Smart-Meter sollte ich - laut Gesetz - eigentlich schon seit 2017 haben. Habe ich aber nicht. Offenbar ist mein Messtellenbetreiber oder eben mein Versorger noch nicht so weit, die Daten auch verarbeiten zu können.
Bis 2029 sollen aber alle Haushaltszähler „smart“ sein. Die klemmen dann einfach ein Gateway dazwischen, und dann bekommt der Stromlieferant die Daten übers Internet. Und damit kann er dann natürlich auch kontrollieren. Das macht dann andere Technik obsolet.
Ich hatte den Elektriker gefragt, welcher bei mir den WP Zähler eingebaut hat. Der sagte mir Smart meter gibts noch keine und Rundsteuerempfänger ist Pflicht, auch wenn mein Versorger das offenbar so gut wie nie nutzt. Ich hab es ihm mal geglaubt.
Du wirst es spätestens erfahren, wenn Du einen Tarif buchst. Erst dann weiß der Stromlieferant ja überhaupt erst, welcher Messstellenbetreiber für Dich zuständig ist, und erst dann ist klar, welche Technik überhaupt an Deinem Standort verfügbar ist.
Aber hattest Du nicht auch gesagt, dass Deine WP 5KW Wärmeleistung hat? Ob die überhaupt jemals 4,2 KW aus dem Netz zieht wäre die Frage. Für jede WP gibt es Kennlinien, weil eben Stromaufnahme und Wärmeabgabe nicht linear sind. Bei der Beantragung des Tarifs mußt Du die maximal mögliche Stromaufnahme deiner Anlage angeben. Wenn die tatsächlich unter 4,2 KW liegt, dann bräuchtest Du ja auch keine Drosselung, und folglich auch nix, was eine Drosselung initiieren könnte.
WPs lassen sich übrigens auch über die Parametrisierung herunterdrosseln. Ich kann dem Verdichter also mitteilen, dass er maximal mit 95% Last arbeiten soll. Könnte eine Option sein, wenn eine WP knapp darüber liegt.
Ob und was davon die Stromlieferanten so akzeptieren weiß ich allerdings nicht.