§14a EnWG: Reduzierung des Netzentgelts

Hallo!

Der Einbau meiner WP im Sommer rückt näher und ich bin noch unentschlossen, welchen Art ich für den elektrischen Anschluss wählen soll.

Es gibt für Neuanlagen ab 1.1.24 2 Module für die Reduzierung des Netzentgelts:

  1. Pauschale
  2. Reduzierung des Arbeitspreises (2. Zähler notwendig)

Nun verstehe ich nicht, wie die Reduzierung abläuft:
Wenn ich einen WP-Tarif abschließe, ist dann die Reduzierung des Netzentgeltes schon inklusive oder kommt der Rabatt am Ende der Abrechnung noch mal als Gutschrift drauf?

Auf der Homepage der Bundesnetzagentur steht, die Pauschale sei für E-Autos interessant, die kWh-bezogene Reduzierung für WP. Das wiederholen auch mehrere Homepages. Aber warum?

Ich freue mich auf eure Beiträge!
Bille

Ich habe den Text nachgelesen und vermute das liegt am unterschiedlichen Jahresverbrauch und wurde von der BNA unvollständig argumentiert. Ich interpretiere das wie folgt:

Beim E-Auto wird ein Jahresverbrauch von 2.500 kWh genannt. 110,- Pauschale / 2.500 kWh ergibt 4,4 Cent.

Bei der WP wird vermutlich ein höherer Verbrauch angesetzt. Vielleicht 5.000 kWh?
110,- / 5000 kWh sind dann nur noch 2,2 Cent.

Hast man beides, was nicht so selten vorkommt, wird man die Pauschale auf 7.500 kWh verteilen müssen.

Ein zweiter Zähler wird auch extra Kosten verursachen.

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Ich glaube, die Reduzierung ist bei den Wärmetarifen bereits eingerechnet. Aktuell sind die besten bei uns im PLZ-Bereich bei sagenhaften 19,9 Cent HT und NT (EnBW, 12 Monate Bindung, normale Grundgebühr). Schau mal z.B. Verivox. Da lohnen sich auch die Mehrkosten für den zweiten Zähler. Du schließt ja nicht einen Vertrag für normal Strom und bekommst dann Rabatt, sondern Du hast einen eigenständigen Wärmestrom-Vertrag und bist so auch nicht an die Laufzeiten deines Haushaltsvertrages gebunden. Und für Wärmestrom kann (und solltest) Du durchaus einen anderen Anbieter haben als für den Haushaltsstrom.

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Danke für eure Antworten, Raier.Ott und DaKienes!

Die Empfehlung Modul 1 → E-Auto & Modul 2 → WP zielt wohl tatsächlich auf den höher vermuteten Verbrauch einer WP ab.

Der Kundenservice meines Netzbetreibers Westnetz war nicht hilfreich: Das muss ich mit meinem Stromlieferanten klären.

Mein Strom-Grundversorger ist e.on. Dort habe ich angerufen, um mich nach den Details zu erkundigen: Die Dame am Telefon hatte davon noch nie was gehört und hat extra bei den Kollegen nachgefragt. Dort hat man noch nie gehört von Rabatt Netzentgelt und §14a. Das war schon ein bisschen lustig.

Aber folgendes habe ich nun gefunden:
Der Modul 1-Rabatt beträgt bei Westnetz 169,43€/p.a. (gem. Homepage).
Anbieter wie z.B. Yellow bieten einen WP-Tarif an und weisen darauf hin, dass der Modul 2-Rabatt zwar noch nicht ausgewiesen ist, man ihn als Berechtigter aber rückwirkend bekommt.
Das wären gem. Preisblatt von Westnetz 3,29 ct/kWh.

Da ich für meine WP einen Netzbezug von ca. 2.000 kWh/a rechne, wird das Modul 1 wohl günstiger bleiben. Hängt natürlich alles von der Entwicklung der Stromtarife ab.

Ein bisschen Zeit habe ich noch für die Entscheidung. Vielleicht gibt es bald weitere Infos zu dem Thema und mehr Leute, die erste Erfahrungen damit haben.

Viele Grüße,
Bille

Hallo Bille,

also ich glaube der Sachverhalt ist vom Grundsatz erstmal einfacher als er auf den ersten Blick aussieht.

Praktisch unterschiedet es sich erst mal nicht.
Du bezahlst Grundgebühr (fix) und einen Arbeitspreis (nach Verbrauch).
Genauso für WP Strom, eigener Zähler, eigene Grundgebühr, eigener Arbeitspreis.

So sind zumindest die meisten Tarife gestrickt.
Ausnahmen bestätigen die Regel, denn der Stromlieferant kann ja anbieten was er will. Insofern wirst Du auch Mischformen finden, z.B. ein Zähler mit pauschaliertem WP Anteil oder komplett pauschaliert, also ohne Grundgebühr, dazu noch Wechselboni etc. Final verkaufen die alle den gleichen Strom, kochen also alle nur mit Wasser.

Die WP Sonder-Tarife (analog E-Auto etc.) haben aber eben die Besonderheit, dass der Energieversorger den Bezug temporär unterbrechen darf. Ich glaube bis zu 2h / Tag.

Der schaltet aber nicht den Strom ab, sondern verlangt einfach eine technische Möglichkeit, damit die WP weiß, ob sie einschalten darf oder nicht. Dazu muß die WP „SG-Ready“ sein, ist sie aber, sonst bekommst Du keine Förderung. Und Du mußt vermutlich einen Rundsteuerempfänger verbauen, welcher dann die Anweisung des Energieversorgers entgegen nimmt und der WP sagt, dass sie gerade nicht einschalten darf.

Soweit so gut. Würdest Du also wissen, wieviel Strom Deine WP übers Jahr aus dem Netz zieht, dann könntest Du ausrechnen, welche Tarif-Konstruktion für Dich die günstigste ist. Zumindest für den Moment.

Etwas komplizierter könnte es werden, wenn Du gleichzeitig Solar auf dem Dach hast. Hast Du einen Zähler, kein Problem. Hast Du zwei Zähler, mußt Du Dich ja entscheiden, über welchen Zähler Du den Solarstrom abrechnen willst. Und dort wo Du abrechnest, verbrauchst Du auch Deinen eigenen Strom. Also mußt Du Dich entscheiden, entweder Heizung oder Haushaltsstrom.
Dieser Umstand wirft das Zwei-Zähler Modell möglicherweise wieder komplett über den Haufen.

Es gibt auch technische Möglichkeiten, das zwei Zähler-Szenario zu optimieren. Eine Batterie muss sich ja nicht zwingend über den Stromkreis entladen, über welchen sie sich auch aufläd. Also eine durchaus lösbarer Sachverhalt. Kostet aber eben auch zusätzlich, weil eben etwas Elektronik notwendig ist, damit das eine Teil weiß, wann das andere Teil Strom braucht.

Hallo Bembi!

Die EVU-Sperre gibt es für Neuanlagen nicht mehr. Stattdessen erfolgt die Anweisung zur Drosselung auf 4,2 kW. Dies darf der WP-Betreiber auch über ein Hausautomatisierungssystem sicherstellen, was ich machen möchte (Home Assistant). Rundsteuerempfänger werden - so habe ich in einem anderen Forum gelesen - nicht mehr verbaut.

Als Entschädigung bekommt man ja eben dann die Reduzierung des Netzentgelts. Genau da liegt ja meine Eingangsfrage, wie das konkret umgesetzt wird.

Viele Grüße,
Bille

Hallo Bille,

das aktuelle Netzentgelt ist ja wie schon viele andere Bestandteile des Strompreises in den Tarifen enthalten. Und der ganze Rums an Einzelzuschlägen ist ja recht komplex, weil jeder einzelne Zuschlag seine eigene Berechnungsbasis hat. Die stehen bei mir alle brav auf der Stromrechnung als Erläuterung mit drauf.

Und da Du keinen Vertrag mit dem Netzbetreiber, Finanzamt oder sonst wem hast, sondern mit Deinem Stromversorger schließt, wird dieser das in einen Tarif verpacken.

Die Netzentgelte werden ja vom Versorger bezahlt. Die Bundesnetzagentur deckelt diese nur, da Netzbetreiber ein natürliches Monopol darstellen. Und ähnlich gibt es bereits auch Deckelungen anderer Zuschläge. Insofern schon immer da gewesen, nun gibt es eben ein neue Regelung, welches einen der Zuschläge betrifft. Und weil die Versorger die Netzentgelte ausweisen müssen, findest Du diese Informationen eben auf den Web-Seiten der Stromlieferanten, auch wenn sie Dich nur indirekt betreffen.

Dabei ist §14a EnWG nicht die Grundlage der von Dir genannten Regelung, das Gesetz ermächtigt die Bundesnetzagentur lediglich, solche Regeln zu erlassen. Das hat sie nun getan. Aber selbst in der Beschreibung der Bundesnetzagentur steht mehr „sollen“, „können“ drin als „muss“. Von den 24 Monaten Übergangsfrist mal ganz abgesehen.

Final kannst Du nur abwarten, wie die Stromanbieter das nun umsetzen und welche Tarife möglicherweise neu dazu kommen. Ich denke aber, an der grundsätzlichen Methodik wird sich nicht viel ändern.

Ich habe mal meine beiden letzten Rechnungen durchgesehen (Haushalt / WP). Vom Grundsatz ist die Grundgebühr für WP 20 Euro billiger und der Arbeitspreis 10 ct niedriger. In den Erläuterungen der Fremdentgelte sehe ich deutliche Unterschiede eben bei den Netzentgelten wie auch der Konzessionsabgabe. Rechne ich diese Differenzen auf den WP Preis anteilig wieder drauf, lande ich beim Arbeitspreis des Haushaltsstroms. Folglich hat mein Stromversorger die günstigeren Entgelte einfach weitergegeben und in den WP Tarif eingepreist.

Rundsteuerempfänger: Na die Dinger gabs auch schon vor 50 Jahren. Uralte Technik, gut heute halt elektronisch, aber final ein simples ein- oder mehrstufiges Relais. Und das sagt der WP halt, was sie tun soll, oder auch eben nicht. Prüfen kann das der Stromlieferant ohnehin nicht.
Ein Smart-Meter sollte ich - laut Gesetz - eigentlich schon seit 2017 haben. Habe ich aber nicht. Offenbar ist mein Messtellenbetreiber oder eben mein Versorger noch nicht so weit, die Daten auch verarbeiten zu können.

Bis 2029 sollen aber alle Haushaltszähler „smart“ sein. Die klemmen dann einfach ein Gateway dazwischen, und dann bekommt der Stromlieferant die Daten übers Internet. Und damit kann er dann natürlich auch kontrollieren. Das macht dann andere Technik obsolet.

Ich hatte den Elektriker gefragt, welcher bei mir den WP Zähler eingebaut hat. Der sagte mir Smart meter gibts noch keine und Rundsteuerempfänger ist Pflicht, auch wenn mein Versorger das offenbar so gut wie nie nutzt. Ich hab es ihm mal geglaubt.

Du wirst es spätestens erfahren, wenn Du einen Tarif buchst. Erst dann weiß der Stromlieferant ja überhaupt erst, welcher Messstellenbetreiber für Dich zuständig ist, und erst dann ist klar, welche Technik überhaupt an Deinem Standort verfügbar ist.

Aber hattest Du nicht auch gesagt, dass Deine WP 5KW Wärmeleistung hat? Ob die überhaupt jemals 4,2 KW aus dem Netz zieht wäre die Frage. Für jede WP gibt es Kennlinien, weil eben Stromaufnahme und Wärmeabgabe nicht linear sind. Bei der Beantragung des Tarifs mußt Du die maximal mögliche Stromaufnahme deiner Anlage angeben. Wenn die tatsächlich unter 4,2 KW liegt, dann bräuchtest Du ja auch keine Drosselung, und folglich auch nix, was eine Drosselung initiieren könnte.

WPs lassen sich übrigens auch über die Parametrisierung herunterdrosseln. Ich kann dem Verdichter also mitteilen, dass er maximal mit 95% Last arbeiten soll. Könnte eine Option sein, wenn eine WP knapp darüber liegt.

Ob und was davon die Stromlieferanten so akzeptieren weiß ich allerdings nicht.

Ähm ja, die Stromversorger verbauen schon lange keine mehr. Zu Zeiten, als der Schaltschrank noch Hoheitsgebiet des Energieversorgers war, da konnte man sich einen einbauen lassen (geben Gebühr versteht sich), um die HT und NT Tarife der Nachspeicheröfen zu schalten.

Heute ist aber Stromlieferant, Versorger, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber nicht mehr der gleiche Anbieter. Und die machen gar nichts mehr, die sagen nur, was Du einzubauen hast.

Bauen und bezahlen mußt Du aber alles selbst. Vor dem Zähler durch einen (vom Versorger) zugelassenen Elektriker, hinter dem Zähler ist dann Dein Bier, kannst Du dann beauftragen wen Du willst.

Der Elektriker des Messtellenbetreibers guckt sich das nur alles nur an, und wenn er findet, was er finden soll, dann steckt er den Zähler rein. Sonst nimmt er den Zähler einfach wieder mit. Basta.

Als ich meinen Gas-Anschluss abgebaut habe, mußte ich den Zähler selber ausbauen lassen, den Anschluss versiegeln und den Zähler dann auch noch selbst zum Versorger bringen. :slight_smile:

Hallo Bembi!

Über das Drosseln mache ich mir keine Sorgen: Selbst wenn die WP voll läuft, zieht sie unter 3 kW. Erst mit dem Heizstab kommt sie über die 4,2 kW-Grenze, und der soll ja möglichst nicht laufen.

Planung und Umsetzung dieser ganzen Regelungen sind leider vage. Ich hoffe, dass man in den nächsten Wochen mehr über Umsetzungen erfahren kann. Schließlich ist seit 1.1.24 jede WP und WB betroffen.

Viele Grüße,
Bille

Blockzitat
wenn die WP voll läuft, zieht sie unter 3 kW

Gerade noch mal nachgeschaut: ca. 2 kW.

Da ziehe ich mit der Waschmaschine mehr Strom.

Ja vermutlich :slight_smile: Je nach Waschmaschine :slight_smile:
Der Heizstab spielt schon eine Rolle, wenn der mehr als 4,2 KW Anschlussleistung hat, könntest Du die theoretisch aus den Netz ziehen. Es gilt also nicht, was Du tust, sondern was Du tun könntest. Und weil Du es könntest, müßtest Du die Drosselung technisch vorsehen, auch wenn Du den Heizstab nie benutzen wirst.

Was die Tarife betrifft, einfach zurücklehnen und abwarten und sehen was kommt. Und im Sommer brauchst Du die WP ohnehin kaum, macht den Kohl nicht wirklich fett. Den Tarif kannst Du ja jederzeit abschließen. Allerdings kommt der Zähler - wenn dann einer kommt - dann wieder vom Messstellenbetreiber, und das kann durchaus 1-2 Monate dauern.

Vielleicht hilft es, sich Gedanken über die Grundpreise der jeweiligen Verträge Gedanken zu machen.
Ich habe mit meinem Strom zu Tibber gewechselt, nicht weil die dynamische Tarife anbieten, sondern weil der Jahresgrundpreis ca. 100,- unter dem Preis der üblichen Verdächtigen liegt.

Und bei 4.000 kWh/Jahr besagt der 3-Satz eben, das der kWh Preis bei Tibber um 2,5 ct./kWh günstiger ist als im Durchschnitt bei anderen Lieferanten.

Wir haben eine 15 kWp PV-Anlage auf dem Dach, 2 Klimaanlagen (Luft-/Luftwärmepumpen) im Haus und ein überdachtes 4-rädriges E-Bike (Renault Twingo E) vor dem Haus. Wenn alles in Gang ist, der Herd in der Küche glüht, die Klimaanlagen laufen, der Twingo an einer Schuko-Steckdose nuckelt und die PV-Anlage nur ein halbes kW Leistung im Winter zum Stromhaushalt beiträgt, dann hatten wir max. eine Leistungsabnahme von 3,9 kW im Januar. E-Energie wurde im Januar mit 598 kWh gemessen. Davon 356 kWh für die Klimaanlagen und 88 kWh für den Twingo (eben für Stadtverkehr).

Die Verbräuche halten sich insgesamt sehr in Grenzen und bringen mich zu der Empfehlung: sparsam mit Lieferverträgen und unterschiedlichen Tarifen umgehen. Es ist nicht immer der kWh Preis, der die Musik macht. Just saying…