Netzdienlichkeit bei Split Klima?

Hallo,
wie wird denn die für die Förderung von Luft Luft Wärmepumpen geforderte Netzdienlichkeit technisch erreicht?

Grüße
Joachim

Hallo JoGro,
also bei neu installierte Wallboxen und Wärmepumpen wird ein Smart Meter (Stromzähler) und ein Smart-Meter-Gateway sowie eine Sterungs- und Komunikationsbox eingebaut .
Hier ein Link zu einer kurzen Info von NIbe:
Nibe zur Umsetzung § 14 EnWG
Wie das allerdings bei bestehenden Anlagen umgesetzt werden soll, konnte ich bisher auch nicht in Erfahrung bringen.
VG
Hagez

Schau dir mal die Info meines Energieversorgungsunternehmens an:
https://www.eprimo.de/gruene-services/steuerbare-verbrauchseinrichtungen.
Zudem hat mir mein Elektriker erzählt, dass wir mit keiner Reduzierung rechnen müssen, da die installierte PV-Anlage gegengerechnet wird.
Solltest du eine haben, entspanne dich.
Wir steuern unsere WP und künftig auch die Wallbox über HA, das wir als Energie-Managementsystem nutzen, dass alle Komponenten nach PV Ertrag oder Netzdienlichkeit steuern kann.
Aber erst muss mal der Netzbetreiber festlegen, wie er die Information/Forderung nach Drosselung überhaupt zu uns transportieren will.

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Danke,
so ganz langsam verstehe ich…
diesen Punk verstehe ich zB noch nicht:
„Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung kleiner als 4.2kW sind generell von der Teilnahme am neuen $14 EnWG ausgeschlossen“

Darunter fallen dann doch alle Split Klima?
Kann mir hier jemand auf die Sprüngehelfen?

Grüße
Joachim

Lohnt sich dann neue PV noch

Schau mal in die technischen Daten des Geräts, der max. Energiebedarf ist maßgebend. Unsere WP zieht max. 2 kW und kommt nur wegen des Heizstabs drüber.

Hasan,
aus unserer Sicht lohnt sich PV daher definitiv, aber die Rahmenbedingungen (Dachausrichtung, Größe der möglichen Anlage, etwaige Verschattungen durch Nachbarhäuser, Bäume usw.) müssen natürlich passen.
Wir haben unsere PV-Anlage (13kWp bei 168° SSO Ausrichtung mit 15° Dachneigung und 9,2 kWh Speicher) seit Mitte Mai letzten Jahres. Unser Netzbezug ging von ca. 3.5 TkWh auf ca. 600 kWh/a runter bei gleichzeitiger Einspeisung von 7,1T kWh (Mai bis Dez 23). Die Kombination von WP und PV ist bis auf sehr düstere Tage im Winter geradezu ideal.

Das Ganze hat primär erst mal nichts mit PV zu tun sondern mit den Bedingungen, die man seit dem 01.01.2024 einhalten muss.

Und da war die Politik wieder einmal schneller als alle Anderen, die das Regelwerk umsetzen müssen.
Mein Netzbetreiber weiß noch nicht so genau, wie es geht, der Lieferant der Anlagen auch nicht so ganz, die Hersteller (offenbar ist Mitsubishi ne Ausnahme) hinken hinterher.

Grüße

Ich habe nur wiedergegeben, was mein Elektrikermeister mir erzählte…

Bei Westnetz ist dies für die Installationsunternehmen online zu finden.
https://www.westnetz.de/content/dam/revu-global/westnetz/documents/onlineportale/aktuelles/installationsunternehmen-schulung-para-14a-enwg.pdf

Hallo JoGro!
Auf Bild 40 der Westnetz-Schulung (mein letzter Post) findest du dieses angehängte Bild. PV Erzeugungsanlagen werden tatsächlich - zumindest bei Westnetz - einbezogen! Auf nachfolgenden Bilder detaillierter erläutert…

Diese Präsentation hilft insgesamt ist m.E. weiter, das Thema zu verstehen.

Im EnWH 14a vom 27.11.23 steht zb folgendes, kein Hinweis auf Erzeugeranlagen

Hallo JoGro,
unabhängig von allem was hier geschrieben wurde, nachfolgend noch ein Link auf einen Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesneztzagentur zur " Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz".
Hier der Link zur Webseite: Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur
Dort wird ziemlich umfangreich beschrieben, wie denn die Netzdienlichkeit erreicht werden soll, wobei man sollte besser sagen, was denn geschehen soll, damit denn der Leistungsbedarf von Wärmepumpen , Ladestationen und PV-Speichern nicht unser Stromnetz in die Knie zwingt (an sich unfassbar!!! Da wird der Einbau all dieser Komponenten durch Förderung politisch unterstützt um unsere Energiewende zu ermöglichen und jetzt stellt man fest: „Hoppla, das überracht uns jetzt aber, dass das Stromnetz da nicht mithalten kann, da müssen wir jetzt mal die Notbremse ziehen“).
Wie auch immer! Ich habe nur die Hälfte des Beschlusses beim ersten Lesen verstanden aber mitgenommen, dass ab dem 01.01.2024 (lach!!!) die „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ (also auch die Wärmepumpen) auf zwei Arten angesteuert werden können sollen, nämlich mittels Direktansteuerung oder EMS (EnergieManagementSystem). Wobei eine einzelne steuerbare Verbrauchseinrichtung (allein der Ausdruck ist ein Kracher!!) direk auf 4, 2kW runtergeregelt wird (Relaiskontakt??!!) und bei mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtung ein Energie-Management-System zum Einsatz kommen soll. Aber ich habe irgendwo gelesen, dass die allgemeingültigen Standards für die Ansteuerung mittels EMS noch erarbeitet werden müssen. Wer das alles dann bezahlen soll habe ich noch nicht verstanden.
Auch hier wieder der ganz tolle Weitblick der Politik! Wir wissen seit Jahrzenhnten, dass unser Niederspannungsnetz nicht managebar ist. Jetzt, muss auf einmal auf Teufel komm raus irgendeine Art des Energiemanagements des Niederspannungsnetzes ermöglicht werden und die Leidtragenden sind die Bürger, die die Energiewende vorantreiben wollen. VIelen Dank dafür liebe Politiker!!!

So, genug geärgert!
Einen Gedanken dazu habe ich allerdings noch:

  1. Schön, dass viele Wärmepumpen-Nutzer zur Überbrückung von Sperrzeiten größere Speicher eingebaut haben, die brauchen sie jetzt aber nicht unbedingt mehr. 4,2 kW elektrische Leistung Leistung ergeben selbst bei einer schlechten COP-Zahl von 2 ca. 8 kW Wärmeleistung, damit bekomme ich mein Häuschen noch schön warm.
    VG
    Hagez