Hallo Bille,
hier findest Du das Merkblatt der BAFA:
Da findest Du viele Sachen, z.B. 4.6 bzw. auch 5.
Die Punkte 3.5.1, 3.5.4 gehören m.E. nicht direkt zur Heizung, insofern erst mal bei Gebäudesanierung einsortieren. Wenn für die Heizung notwendig, gehören sie aber dazu.
Ich hatte da viele Einzelteile vergessen, weil ich bei meinem Antrag das Angebot des Heizungsbauers zugrunde gelegt habe. Damit war meine beantragte Fördersumme ausgeschöpft. Da die Heizung dann doch etwas billiger geworden ist, habe ich später dazu gekaufte Teile der Heizungsverteilung nachgereicht. Dem Grunde nach hätte ich auch meine gesamte Fußbodenheizung mit der ganzen Elektronik da mit einbauen können.
Wenn Du den Antrag stellst, rechne genug Puffer oben drauf. Bezahlt wird zum Schluss das, was Du einreichst, aber eben maximal die beantragte Summe. Wichtig ist, dass Anlagenbestandteile frühestens nach Antragstellung (besser nach Zusage) beauftragt oder gekauft werden.
Für den Betrieb einer WP sollte man einen Verteilerschrank für elektronische Zähler haben, schlauerweise mit 2 Steckplätzen. Viele EVUs haben WP Sondertarife. Je nach Tarif kann sich ein zweiter Zähler lohnen, muss man aber nachrechnen. In manchen Bundesländern ist die Differenz gering, hier in NRW sind es gut 10 ct. Sind bei uns mal eben 500 Euro im Jahr.
Die elektronischen Zähler haben ein paar Vorteile. Neben der Tatsache, dann man mit einer PIN vom EVU zusätzliche Anzeigemerkmale freischalten kann, kann man die auch elektronisch auslesen. Und da elektronische Zähler ohnehin zur Pflicht werden (teilweise seit 2021 schon sind), macht der Austausch ohnehin Sinn. Irgendwann kommt das EVU mit einem Zähler, und dann ist Schluss mit Deinem fast 50 Jahre altem Schätzchen.
Wenn Du den Zählerschrank jetzt tauscht, dann gibt es meist Vorgaben des EVUs, was Du einbauen mußt. Der Schrank sollte 2 Steckplätze haben (Haushaltsstrom + ev. WP Sondertarif) und ein Seitenfeld. Dazu kommen dann noch zusätzlich ein Überspannungsschutz, vermutlich 7 Sicherungen + FI für die WP (1 x Elektronik, 3 x Kompressor, 3 x Heizstab), und sofern nicht schon verbaut auch FIs für den Haushalt. Und was jetzt drin ist muss natürlich auch wieder rein. Für WP Betrieb mit WP Sondertarif muss auch ein Rundsteuerempfänger rein (zumindest bei uns).
Plane großzügig, die Entwicklung bleibt nicht stehen. Plane ggf. auch Solar mit ein, da brauchst Du auch nochmal Platz.
Wenn Du eine Heizung baust, dann gehört alles dazu, was für die Heizung notwendig ist. Neue Thermostate / Ventile, ggf. auch neue Heizkörper oder ggf. auch die ganze Fußbodenheizung. Bei WP die Speicher, Pumpe, Warmwasser, Verbrauchserfassung, Steuerung. Und natürlich auch die notwendigen elektrischen Arbeiten. Dabei wäre der WP Sondertarif eine hinreichende Begründung für den Schaltschranktausch.
Bei der Antragstellung beachte noch, dass es ab 01.01.2024 eine neue BEG gibt. Die GEG (Heizungsgesetz) ist schon beschlossen, das BEG (energieeffiziente Gebäude) noch nicht. Dort sind die Fördersätze drin und bis zu 70% Förderung für Heizung möglich (aktuell 40%). Es könnte sich also lohnen, auf das BEG zu warten. Antrag kannst Du dann aber erst stellen, wenn es beschlossen und in Kraft ist.
Dazu ist die Entwicklung aufgrund des aktuellen BuVG Urteils zu berücksichtigen. Das soll sich zwar nicht auf dieses Programm auswirken, im Moment steht aber alles in den Sternen. Insofern ist es u.U. auch ratsam, wenn Du jetzt einen Antrag stellst, auf eine Zusage zu warten. Immerhin denkbar, dass die auch an diese Töpfe drangehen. Das sollte sich aber in den nächsten 1-2 Wochen entscheiden.
Grüße
Martin