Wann kann ich alte Ölheizung ausbauen

Hallo,
Ich werde bei unserem Haus die alte Ölheizung durch Split Klimaanlagen ersetzen und will die Förderung beantragen.
Mein Klima Mensch kommt nicht in die Pötte, und mein Energieberater sagt, ich könnte die alte Ölheizung erst ausbauen wenn die Förderzusage für die Split da ist.
Ich muss jetzt aber den alten Heizraum ausräumen….
Stimmt denn die Aussage vom Energieberater? Er hat ja schon den Sanierungsfahrplan erstellt, Bilder gemacht, Serien No notiert…… ?
Wie ist das bei Euch gelaufen, welche Erfahrungen habt Ihr?
Grüße
Joachim

Die Antwort liegt in den Förderbedingungen, des jeweiligen Förderprogramm,die man kostenlos bei der Bafa oder KfW nachlesen kann.Bisher war es so das man erst die Förderuzusage abwarten muss ehe man beauftragt.

Danke für den Hinweis,
Es geht aber um den Ausbau der alten Heizung vor Beauftragung/ Angebot….

Grüße

Hallo JoGro,
Also grundsätzlich gilt, erst Antrag stellen, dann Auftrag erteilen.

Erteilst Du Aufträge (oder machst selbst was), bevor Du den Förderantrag gestellt hast, bekommt Du für diese Aufträge/Arbeiten keine Förderung.
Erteilst Du den Auftrag nach Stellung des Förderantrags, jedoch vor der Förder-Zusage, dann obliegt es Deinem Risiko. Der Antrag könnte ja abgelehnt werden.
Nur mit der Förder-Zusage kannst Du Dir 100% sicher sein, dass Du auch die Förderung dafür bekommst.

Ausnahme ist nur die Energieberatung selbst und ggf. Projekt-Begleitung.
Ablehnungsgründe für die BAFA sind im Wesentlichen, weil das Formular falsch ausgefüllt wurde.
Da werden auch Förderrichtlinien abgeprüft.

In der 2024 Fassung der BEG gab es Übergangsfristen, die aber meines Wissens ausgelaufen sind.
Details siehe hierzu:

Die Heizung und der Rest der Sanierung waren bisher getrennt, sind ja auch unterschiedliche Fördersätze. Für die Heizung brauchst Du (BAFA) eigentlich keinen Energieberater bzw. Sanierungsplan.

Ich habe vier Förderungen beantragt.

  1. Energetische Sanierung (KfW Kredit mit Tilgungszuschuss)
    Mit der Bank gesprochen.
    Energieberater beauftragt (2018)
    Ich habe da ein paar Formulare ausgefüllt, die mir der Banker und Energieberater unter die Nase gehalten hat. Viel damit zu tun hatte ich nicht. Haben Energieberater und Banker gemacht.
    Der Energieberater hat zum Schluss noch die Baumaßnahme abgenommen und dann kam der Tilgungszuschuss.

  2. Heizung BAFA
    Antrag selbst gestellt (Mitte April 2020) in Höhe des Angebotes
    Auftrag erteilt (Ende April 2020)
    Anlage in Betriebsbereitschaft im Juli 2020
    Zusage kam dann im August.
    Rechnungen eingereicht
    Es wurde bis zur Höchstgrenze (Antragssumme) bezahlt.

  3. Heizung BAFA (anderes Objekt)
    Antrag selbst gestellt (Oktober 2022) nahe Höchstgrenze
    Zusage kam im Januar 2023
    Auftrag noch nicht erteilt

  4. Energetische Sanierung (BAFA)
    Energieberater beauftragt (Mai 2023)
    Sanierungsplan erhalten (Ende August 2023) mit eTIN
    Antrag selbst Mitte Oktober versucht, ging aber nicht wegen abgelaufener eTIN (max 2 Monate gültig)
    Energieberater erstellt neue eTin für Sanierungsplan mit 30% über Plankosten
    Antrag selbst neu gestellt Mitte Dez 2014
    Auftrag erteilt Ende Dezember
    Zusage kam Anfang Feb 2024
    Umsetzung gerade abgeschlossen.
    Der Energieberater muss nun den TPN (techn. Projektnachweis) erstellen.
    Dann werden die Rechnungen eingereicht.

Summa Summarum:
Bei der Heizung kannst Du die Fördersumme selber angeben. Die muss innerhalb der Höchstsummen liegen, kannst Du selbst eintragen. Du mußt aber eine Heizung (Typ) eintragen. Es gibt von der BAFA eine Liste von Heizungen, die von der BAFA vorab genehmigt sind.
Bei der Summe rechne alle Nebenkosten mit ein, die zur Heizung dazu gehören.
Was abrechnungsfähig ist, steht auf den BAFA Seiten.

Bei energetischer Sanierung (z.B. Dämmung) brauchst Du den Energieberater, weil dieser die eTin beantragen muss wie auch den TPN einreichen muss.

Vorgehensweise:
Wenn Du die Heizung über die BAFA fördern lassen willst, dann leg Dir dort erst mal ein Konto an.
Dann kannst Du Anträge stellen.
Ruf den Antrag dann mal für Deine Heizung auf und gucke, was die von Dir wissen wollen. Du mußt Ihn ja noch nicht final einreichen. Du siehst aber, ob Du nun auf den Energieberater warten mußt oder den Antrag stellen kannst. Wenn das nach BEG 2024 noch so geht, dann stell den Antrag in ausreichender Höhe und dann kannst Du auch mit dem Abbau der altern Heizung anfangen.

Für die KfW können in den Programmen andere Richtlinien / Procedere gelten.
Solltest Du über Kredit finanzieren wollen (KfW), dann ist Dein Energieberater vermutlich auch für die Heizung zuständig. Bank fragen. Energieberater fragen.

Kleiner Tipp:
Vertraue nie dem Energieberater allein, guck immer selber nach. Energieberater sind staatlich geprüfte Formularausfüller, manche haben Ahnung, andere wiederum nicht.

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Der großartigen Antwort von Bembi ist mE eigentlich nichts hinzuzufügen. Meine persönliche Meinung als Nicht-Jurist: Wenn Du in Eigenleistung vor Eingang der Förderbewilligung die alte, vorab gut dokumentierte Ölheizung entrümpelst, weil Du ja in jedem Fall eine neue förderfähige Heizung einbauen wirst, so ist das Dein persönliches Risiko, m.E. nach dem Wo-kein-Kläger-Prinzip eventuell minder verwerflich. Ich persönlich würde aber definitiv alles unterlassen, was im Wortlaut des Antrages, welchen Du unterschreibst, als nicht statthaft genannt ist, denn Du stehst mit Deinem Namen dafür ein. Also einfach gut lesen, was da steht.

Wir haben nach Genehmigung der neuen Wärmepumpen daher mehr als ein Jahr gebraucht, um unsere Öltanks leerzufahren und diese danach ausbauen zu lassen, haben also die Rechnung für den Ausbau der Ölheizung erst 1 Jahr nach WP-Bau vorlegen (und im BAFA-Portal hochladen) können. Somit werden wir die Förderung nun auch erst 1.5Jahre nach Bau der WP erhalten können. Ehrlich währt am längsten.

OK, dann warte ich mal…